Steuerfreie Geschenke für Arbeitnehmer

Grenzen bei der Lohnsteuer berücksichtigen

Steuerfreie Geschenke sind bei Arbeitgebern beliebt, um sich den Mitarbeitern gegenüber zu Weihnachten erkenntlich zu zeigen oder sie zusätzlich zu belohnen. Beliebt sind zum Beispiel Tankgutscheine. Diese Sachbezüge sind bis zu einer Freigrenze von 44 Euro im Monat steuerfrei. Für Geschenke zu besonderen Ereignissen liegt die Grenze höher.

Steuerfreie Geschenke

Freigrenzen beachten

Fallstricke umgehen

Wer freut sich nicht über ein kleines Weihnachtspräsent von der Firma? Damit ist allen geholfen: Der Mitarbeiter fühlt die Wertschätzung des Arbeitgebers und Chefs können ihr Team zusätzlich zum Gehalt steuerfrei belohnen – allerdings nur bis zu einer Grenze von 44 Euro monatlich. Bis zu dieser Summe sind Geschenke von der Lohn- und Sozialversicherungssteuer ausgenommen. Wenn der Mitarbeiter vom Arbeitgeber direkt eine Sache erhält oder sich diese aus einem Warensortiment bei einem anderen Händler aussuchen kann, ist dies ein solcher "steuerfreier Sachbezug". 

Gutscheine

Arbeitgeber nutzen gerne Gutscheine, um ein gutes Betriebsklima zu schaffen. Ein Gutschein gilt dabei nicht als Barlohn, sondern als eine Sachzuwendung. Allerdings kann der Arbeitnehmer keine Auszahlung des Gutscheinbetrags verlangen. Auch für die Höhe des Gutscheins gilt die Maximalgrenze von 44 Euro, damit er steuerfrei bleibt.

Tankgutscheine

Auch bei Tankgutscheinen Freigrenze einhalten

Gerne vergeben Firmen Tankgutscheine, die auch für das private Fahrzeug verwendet werden können. Oft kommen dabei elektronische Tankkarten zum Einsatz, mit denen der Beschenkte bei einer Vertragstankstelle tanken kann. Doch aufgepasst: Auch hier gilt die strenge Vorgabe bis zur Freigrenze. Wird sie nur um einen Cent überschritten, wird der gesamte Sachbezug steuerpflichtig, also auch die 44 Euro.

Geschenke über der Freigrenze

Wer einsieht, dass man mit 44 Euro keinen Tank füllen kann und einen höheren Tankbeitrag zubilligen will, kann dies tun. Am besten stellt der Vorgesetzte dann einen steuerfreien Gutschein über 44 Euro aus und einen weiteren mit einer beliebigen Summe. Dieser zweite Gutschein oder der zweite Sachbezug muss dann pauschal als Sachzuwendung mit 30 Prozent versteuert werden. Dies erfolgt über die Firma. Der Mitarbeiter muss den zusätzlichen Gutschein dann nicht individuell versteuern.

Geschenke zu "persönlichen Ereignissen"

Hochzeit & Co.

Neben den steuerfreien Sachbezügen bis zur Freigrenze von 44 Euro lässt der Gesetzgeber auch bei besonderen Anlässen Geschenke des Arbeitgebers an seine Mitarbeiter zu. Bei Geschenken zu "persönlichen Ereignissen", wie es im Amtsdeutsch heißt, darf die Firma sogar großzügiger sein. Weihnachten gehört allerdings nicht zu den besonderen persönlichen Ereignissen, da es kein seltener oder einmaliger Anlass ist.

Sachgeschenke bis 60 Euro

Wenn der Chef zum Geburtstag, zur Hochzeit oder zur Geburt eines Kindes mit einem Blumenstrauß im Büro vorbeischaut, wird diese nette Geste durchaus vom Finanzamt unterstützt. Jedoch ist nur dann keine Lohnsteuer fällig, wenn der Wert der Aufmerksamkeit maximal 60 Euro beträgt. Als steuerfrei gelten diese Sachzuwendungen nur bei "echten" Geschenken – also nicht, wenn Bargeld im Spiel ist.

Regelungen nebeneinander anwendbar

Die Regelungen zum steuerfreien Sachbezug und zum persönlichen Ereignis sind nebeneinander anwendbar. Die monatliche Freigrenze ist demnach nicht mit der Grenze für eine Aufmerksamkeit zum Geburtstag zu verwechseln. Wird statt eines Blumenstraußes oder einer Pralinenschachtel ein Gutschein zu einem besonderen Anlass übergeben, bleibt auch dieser Geschenkgutschein bis zu einem Betrag von 60 Euro steuerfrei. Dies gilt ebenso, wenn der Chef monatlich noch einen Tankgutschein spendiert.

Zuletzt aktualisiert am 2. Dezember 2017


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